Keine Beauftragung durch Gemeinde

Die Werbewert.Verlagshaus GmbH informiert:

Es bedarf keiner Beauftragung oder Genehmigung durch Gemeinden oder Behörden.

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen, ob unser Unternehmen einen Auftrag der Gemeinde oder Behörde zur Erstellung einer Broschüre hätte.


Obwohl wir auf unseren Verträgen explizit darauf hinweisen, dass dies nicht der Fall ist, möchten wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich und unmissverständlich auf folgendes hinweisen:


Wir genießen nach § 1 GewO (Gewerbeordnung) Gewerbefreiheit.


Dies bedeutet, wir benötigen von keiner Gemeinde, Behörde oder sonstigen
öffentlichen Einrichtung eine Erlaubnis, Genehmigung oder Ähnliches, um unsere Produkte am Markt zu platzieren.


Unsere Produkte werden mit interessantem redaktionellen Teil und großer Sorgfalt hergestellt sowie mit der Deutschen Post versendet. Sämtliche Belege werden auf Wunsch jedem Kunden zwecks Prüfung gerne übermittelt.

Ihre Werbe.Wert Verlagshau GmbH – Geschäftsleitung.

Fragwürdige Akquise des Rechtsanwalts Radziwill

Die fragwürdige Akquise des Rechtsanwalts Radziwill im Lichte der Rechtsprechung des BGH (als höchste deutsche Gerichtsinstanz) Mit einer zweifelhaften Akquise, möglicherweise selbst verfassten „Erfahrungsberichten“ und im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, ködert der Berliner Rechtsanwalt Radziwill „geschädigte Mandanten“ von Werbeverlagen. Er suggeriert seinen Mandanten, die unterzeichneten Verträge seien nichtig und man könne in Bälde mit […]