Keine Beauftragung durch Gemeinde

Die Werbewert.Verlagshaus GmbH informiert:

Es bedarf keiner Beauftragung oder Genehmigung durch Gemeinden oder Behörden.

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen, ob unser Unternehmen einen Auftrag der Gemeinde oder Behörde zur Erstellung einer Broschüre hätte.


Obwohl wir auf unseren Verträgen explizit darauf hinweisen, dass dies nicht der Fall ist, möchten wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich und unmissverständlich auf folgendes hinweisen:


Wir genießen nach § 1 GewO (Gewerbeordnung) Gewerbefreiheit.


Dies bedeutet, wir benötigen von keiner Gemeinde, Behörde oder sonstigen
öffentlichen Einrichtung eine Erlaubnis, Genehmigung oder Ähnliches, um unsere Produkte am Markt zu platzieren.


Unsere Produkte werden mit interessantem redaktionellen Teil und großer Sorgfalt hergestellt sowie mit der Deutschen Post versendet. Sämtliche Belege werden auf Wunsch jedem Kunden zwecks Prüfung gerne übermittelt.

Ihre Werbe.Wert Verlagshau GmbH – Geschäftsleitung.

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